Ab sofort gilt die 3G Regelung beim Sporttreiben!

Regelungen ab Donnerstag, dem 24.02.2022

Sportanlagen (§ 8c der Verordnung):

  • drinnen und draußen gilt die 3G-Regelung
  • drinnen: FFP2, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen

Schwimmhallen (§ 8c):

  • 3G-Regelung
  • FFP2, außer beim Sporttreiben/Schwimmen oder im Sitzen
  • QR-Code für eine freiwillige Registrierung (§ 6 Nr. 13)

bei (Sport)Veranstaltungen, (betrifft Zuschauer):

  • Hygienekonzept (§ 4)
  • drinnen und draußen: 2G-Regelung (gilt für alle Zuschauer ab dem 1. Zuschauer!)
  • Abstand 1m bei Schachbrett
  • drinnen kein Abstand, wenn Maske auch am Sitzplatz und keine Interaktion
  • draußen: kein Abstand
  • drinnen: FFP2, außer im Sitzen

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